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Verrechnungssystem
In unserer Ordination nehmen wir uns ausreichend Zeit für Ihre Bedürfnisse und Anliegen und bieten Ihnen kurzfristig Termine nach Vereinbarung an. Wenn es erforderlich sein sollte, betreuen wir Sie auch gerne zuhause.
Die Verrechnung erfolgt je nach Leistung privatärztlich oder in Form des Wahlarztsystems.
Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenverträge. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen dem Arzt und dem Patienten. Die Honorargestaltung ist frei.
Ihre Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten als Rückvergütung 80 % des jeweiligen Kassentarifs (welcher meist nicht gleich dem bezahlten Honorar ist).
Ihre Rezepte werden in Apotheken wie Kassenrezepte behandelt.
Überweisungen zu anderen Ärzten, Ambulanzen, Röntgeninstituten oder Labors müssen Sie nur dann von der Krankenkasse bewilligen lassen, wenn diese auch sonst chefarztpflichtig wären.
Viele privatärztliche Leistungen und Wahlarztleistungen werden von privaten Krankenversicherungen übernommen. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich bei Ihrem privaten Krankenversicherer zu erkundigen. Denken Sie auch an die Möglichkeit gewisse privatärztliche und wahlärztliche Leistungen in Form von Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen.
Jede Person in Österreich, die das 19. Lebensjahr vollendet hat, hat einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung. Diese Gesundenuntersuchung können Sie auch in unserer Ordination durchführen lassen.
