Dr. Annika Svejkovsky-Spörk, eine Frau mit blondem Haar, die eine Brille, einen weißen Kittel und ein schwarzes Hemd trägt, lächelt in die Kamera vor einem schlichten, hellen Hintergrund.

Patientenverfügung und Sterbeverfügung

Eine vorausschauende Planung ermöglicht es Ihnen, auch in schwierigen Situationen selbstbestimmt zu handeln.

Beratung zu Patientenverfügung

Gemeinsam besprechen wir, welche Maßnahmen in bestimmten medizinischen Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Diese Verfügung wird entsprechend Ihren persönlichen Vorstellungen erstellt und kann bei Bedarf notariell beglaubigt werden.

Wer ein selbstbestimmtes Leben geführt hat, möchte oft für Situationen vorsorgen. Dies gilt besonders für Zeiten, in denen selbstbestimmte Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Es kann sein, dass verbale Äußerungen nicht mehr möglich sind. Oder dementielle Entwicklungen sind bereits vorangeschritten. Man möchte Angehörigen schwierige Entscheidungen abnehmen.

Eine notarielle Patientenverfügung hilft dabei. Sie kann allgemeine oder spezifische Handlungsanweisungen enthalten. Diese werden in ein Patientenverfügungsregister eingetragen. Ein ausführliches Gespräch klärt die Situationen. Die Patientenverfügung wird gemäß Ihren persönlichen Grundsätzen besprochen.

Dr. Annika Svejkovsky-Spörk, eine Frau mit blondem Haar, die eine Brille, einen weißen Kittel und ein schwarzes Hemd trägt, lächelt in die Kamera vor einem schlichten, hellen Hintergrund.
OÄ Dr. Annika Svejkovsky-Spörk
Ein rotes Stethoskop liegt auf einem Holztisch neben einem Dokument mit der Überschrift „Patientenverfügung“. Das Bild symbolisiert medizinische Vorsorge und die Bedeutung vorausschauender Planung für schwierige Lebenssituationen.

Aufklärung zum Sterbeverfügungs-Gesetz

Im Rahmen des Sterbeverfügungsgesetzes biete ich als Palliativmedizinerin die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung an. Ich prüfe die Voraussetzungen und bespreche die erforderlichen Schritte mit Ihnen. Dabei achte ich darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und Sie umfassend informiert sind.

Die Aufklärung zum Sterbeverfügungs-Gesetz ist eine ganz andere Art der Selbstbestimmung. Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit zum assistierten Suizid ermöglicht. Man muss ein Notar und zwei Ärzte konsultieren, um Missbrauch und Zwang vorzubeugen. Ein Arzt muss die Zusatzqualifikation des Palliativmedizinischen Diploms haben. Alle haben über unterschiedliche Bereiche aufzuklären. Sie müssen auch die Voraussetzungen prüfen und attestieren, die zur Errichtung dieser Verfügung ermächtigen.

Mit meinem Palliativ-Diplom kann ich diese Art der Aufklärung ermöglichen.

Wichtig ist mir, dass meinen Patienten:innen klar sein muss, dass ich auch zu dem Schluss kommen kann, dass ich die Voraussetzung nicht bestätigen kann. Die Errichtung der Sterbeverfügung wird dann nicht möglich sein.

Dr. Annika Svejkovsky-Spörk

Ärztin für Allgemeinmedizin, Geriatrie und Vorsorgemedizin in der Pflege Baumgarten (Kurz- und Langzeitpflege).

Terminvereinbarung

Für Terminvereinbarungen nützen Sie bitte den ONLINE-Kalender. Für Anfragen senden Sie bitte eine Nachricht über das Kontaktformular.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.